E-Commerce

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) tritt in Kraft – was es für Online-Händler zu beachten gibt

Icon NetzkollektivVon Kristian Knobloch, Geschäftsführer, CCO

Kurz & knapp:
Mit Inkrafttreten der EU-Produktsicherheitsverordnung müssen Online-Händler aktiv werden. Am wichtigsten für Onlineshops sind die Anzeige von Hersteller-Angaben und Sicherheits-Hinweisen direkt beim Produkt.

Was ist die Produktsicherheitsverordnung?

Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR). Sie ersetzt die bisherige Richtlinie und vereinheitlicht die Vorschriften für Sicherheit von Verbraucherprodukten innerhalb der EU. Die Verordnung betrifft alle Wirtschaftsakteure – Hersteller, Händler, Importeure und Fulfillment-Dienstleister – und erweitert deren Pflichten erheblich. Ziel ist es, ausschließlich sichere Produkte auf den Markt zu bringen.

Wir haben die wichtigsten Infos aus Sicht von Onlinehändlern zusammen getragen.

Für welche Produkte gilt die GPSR?

Die Verordnung gilt für alle Verbraucherprodukte ohne spezifische EU-Vorschriften (wie zum Beispiel CE-Richtlinien o.ä.). Es wird dabei nicht zwischen B2B- und B2C-Geschäften unterschieden.

Folgende Produktbereiche sind aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen:

  • Antiquitäten
  • Human- und Tierarzneimittel
  • Lebens- und Futtermittel
  • lebende Pflanzen und Tiere, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
  • Pflanzenschutzmittel
  • Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge

Pflichten für Online-Händler

Händler dürfen nur konforme Produkte anbieten. Sie müssen relevante Informationen bereitstellen, Sicherheitsverstöße melden und im Falle eines Produktrückrufs aktiv werden.

Informations- und Kennzeichnungspflichten

Die folgenden Informationen müssen im Onlineshop klar ersichtlich sein:

  • Name, eingetragene Handelsmarke und Postanschrift des Herstellers sowie eine elektronische Kontaktmöglichkeit (E-Mail oder Website).
  • Falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt: Name, Anschrift und E-Mail der verantwortlichen EU-Person.
  • Produktidentifikation durch Produktabbildung, Typ, Art oder andere Identifikatoren.
  • Warn- und Sicherheitsinformationen in leicht verständlicher Sprache, auf dem Produkt, der Verpackung oder in den Begleitunterlagen.

WICHTIG:
Die oben genannten Informationen müssen direkt beim Produkt im Onlineshop stehen. Eine einfache Verlinkung ist nicht ausreichend.

Sicherheitsverstöße melden

Wenn Händler vermuten, dass ein Produkt nicht den Kennzeichnungs-, Anweisungs- oder Sicherheitsanforderungen entspricht oder potenziell gefährlich ist, müssen sie unverzüglich den Hersteller oder Importeur informieren und Korrekturmaßnahmen einleiten. Zudem sind sie verpflichtet, Unfälle im Zusammenhang mit dem Produkt zu melden und die Marktüberwachungsbehörden über das Safety-Business-Gateway zu benachrichtigen.

Maßnahmen im Falle eines Rückrufs

Die GPSR enthält neue Vorgaben für Produktsicherheitsrückrufe, einschließlich klarer Rückrufanzeigen und Abhilfemaßnahmen. Alle Wirtschaftsakteure müssen Kundendaten ermitteln und bei Rückrufen alle verfügbaren Kanäle nutzen, um eine breite Reichweite zu gewährleisten.

Verbrauchern sind mindestens zwei kostenfreie Optionen anzubieten: Reparatur, Ersatz durch ein sicheres Produkt oder Erstattung des Kaufpreises. Eine standardisierte Vorlage für Rückrufanzeigen ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1435 hinterlegt und muss verwendet werden.

Was bedeutet das für Ihren Online-Shop?

  • Datenverwaltung: Ihre E-Commerce-Lösung muss um zusätzliche Felder für Pflichtangaben erweitert werden (z.B. Herstellerangaben, Sicherheitshinweise).
  • Produktlisten: Die Prüfung und Pflege der zusätzlichen Angaben zu den Produkten muss effizient gestaltet werden.
  • Anpassungen im Theme: Anzeige der neuen Angaben nach GPSR bei den Produkten im Onlineshop.

Wie NETZKOLLEKTIV Sie unterstützen kann

Wir helfen Ihnen gerne mit:

  • Shop-Audits: Analyse der Konformität Ihrer E-Commerce-Lösung.
  • Technische Integration: Anpassungen Ihrer Systeme an die neuen Vorgaben (insbesondere Magento 2, Shopware 5 / 6, WooCommerce).
  • Beratung: Unterstützung beim Aufbau der notwendigen Prozesse im Bezug auf Ihren Onlineshop.

Sind Sie unsicher, wie sich die GPSR auf Ihren Shop auswirkt? Kontaktieren Sie uns noch heute. Wir helfen Ihnen bei den Anpassungen in Ihrem Onlineshop, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.


Weiterführende Links zum Thema:
Ausführliche Informationen zum Thema GPSR beim Händlerbund
Gesetzestext zur Verordnung

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